     Endbenutzer-Lizenzvertrag fr das Anwendungsprogramm "Investmentfonds"


WICHTIG - BITTE SORGFLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein 
rechtsgltiger Vertrag zwischen Ihnen als natrlicher oder als juristischer
Person und Herrn Claus-Dieter Klopp fr das oben bezeichnete Softwareprodukt,
das Computersoftware umfasst sowie mglicherweise dazugehrige Medien, gedruckte
 Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format (im
Weiteren "SOFTWAREPRODUKT" genannt). Das SOFTWAREPRODUKT umfasst auch smtliche 
Updates und Ergnzungen zum ursprnglich zu diesem Programm gelieferten
SOFTWAREPRODUKT.

Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren, downloaden, anderweitig 
verwenden oder darauf zugreifen, erklren Sie sich damit einverstanden, durch 
die Bestimmungen dieser Lizenzbestimmungen gebunden zu sein.

Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht 
berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu ffnen, zu installieren oder zu verwenden.

                         SOFTWAREPRODUKTLIZENZ

Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale 
Urheberrechtsvertrge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen ber 
geistiges Eigentum geschtzt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht 
verkauft. 


1. LIZENZEINRUMUNG

Durch diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag werden Ihnen die folgenden Rechte eingerumt:
         Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einem einzigen 
         Computer, einschlielich einer Arbeitsstation, einem Terminal oder 
         einem anderen elektronischen digitalen Gert, ("COMPUTER") zu 
         installieren und zu verwenden. Der Originaldatentrger ist die 
         Sicherungskopie. Der Endnutzer hat nicht das Recht, eine weitere 
         Sicherungskopie zu erstellen.


2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRNKUNGEN

   2.1. Software als Testversion
               - Wenn das SOFTWAREPRODUKT als "Testversion" gekennzeichnet ist, 
                 knnen Sie das SOFTWAREPRODUKT uneingeschrnkt nutzen.
               - Als Besitzer einer "Testversion" sind Sie nicht berechtigt ohne 
                 vorherige Lizenzierung des Programms Zusatzmodule zu
                 installieren, andere als die eingestellte Internetverbindung zu 
                 nutzen oder andersweitig das Softwarepaket zu verndern.
               - Ein mit "Testversion" gekennzeichnetes Softwareprodukt kann 
                 uneingeschrnkt an Dritte weitergegeben werden. Bei der
                 Weitergabe darf keine Datei des Pakets weggelassen, hinzugefgt 
                 oder verndert werden.
   2.2. Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Software
               Das SOFTWAREPRODUKT ist nicht fr den Wiederverkauf oder eine 
               andersweitige Weitergabe gegen einen Gegenwert bestimmt. Eine 
               Genehmigung das SOFTWAREPRODUKT weiterzuverkaufen oder auf andere 
               Weise gegen einen Gegenwert weiterzugeben kann ausschlielich der 
               Autor des SOFTWAREPRODUKTES erteilen. Alle anderen Genehmigungen 
               oder Zusagen sind rechtsungltig.
   2.3 Einschrnkungen im Hinblick auf Reverse Engineering, Dekompilierung und  
       Disassemblierung
               Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT 
               zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
   2.3. Trennung von Komponenten
               Das SOFTWAREPRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. 
               Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten fr die 
               Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.
   2.4 Vermietung
               Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten, zu 
               verleasen oder zu verleihen.
   2.5 Supportleistungen
               Jeder ergnzende Softwarecode, der Ihnen im Rahmen mglicher 
               Supportleistungen zur Verfgung gestellt wird, wird als
               Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den 
               Bestimmungen dieses Vertrages.
   2.6 Softwarebertragung
               Der Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS darf das SOFTWAREPRODUKT 
               einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer 
               bertragen. Diese bertragung muss alle Bestandteile des
               SOFTWAREPRODUKTS enthalten (einschlielich aller 
               Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, eventueller 
               Updates). Eine solche bertragung darf nicht als Kommission oder 
               als irgendeine andere indirekte bertragung erfolgen.
   2.7 Kndigung
               Unbeschadet sonstiger Rechte ist Herr Claus-Dieter Klopp 
               berechtigt, diesen Vertrag zu kndigen, sofern Sie gegen 
               die Bestimmungen dieses Vertrages verstoen. In einem solchen 
               Fall sind Sie verpflichtet, smtliche Kopien des 
               SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten.


3. URHEBERRECHT. 
   Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an dem SOFTWAREPRODUKT 
   (einschlielich, aber nicht beschrnkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, 
   Video, Audio, Musik, Text und Vorlagen, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten 
   sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS 
   liegen bei Herrn Claus-Dieter Klopp. Alle Eigentumsrechte und geistigen 
   Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS 
   zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentmers und 
   knnen durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und 
   Vereinbarungen ber geistiges Eigentum geschtzt sein. Dieser Vertrag rumt 
   Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden.


4. SICHERUNGSKOPIE
   Nach der Installation einer Kopie des SOFTWAREPRODUKTS unter Einhaltung 
   dieses Vertrages drfen Sie das Originalmedium, auf dem das SOFTWAREPRODUKT 
   geliefert wurde, nur fr Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. 
   Wenn das Originalmedium erforderlich ist, um das SOFTWAREPRODUKT auf dem 
   COMPUTER zu verwenden, drfen Sie eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS nur fr 
   Sicherungs- oder Archivierungszwecke anfertigen. Soweit in diesem Vertrag 
   nicht ausdrcklich erlaubt, drfen Sie keine Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder 
   der gedruckten Materialien, die dem SOFTWAREPRODUKT beiliegen, anfertigen.


5. BESCHRNKTE GEWHRLEISTUNG
   Herr Claus-Dieter Klopp gewhrleistet, dass das SOFTWAREPRODUKT nicht mit 
   Mngeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften behaftet ist. Herr Claus-
   Dieter Klopp bernimmt keine Gewhr dafr, dass die Software Ihren 
   Anforderungen und Zwecken gengt und mit anderen von Ihnen gewhlten 
   Programmen zusammenarbeitet. Sie sind fr die Wahl und Benutzung der
   Software sowie fr die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst 
   verantwortlich. Die Herstellung des Vertragsproduktes erfolgt mit der 
   gebotenen Sorgfalt. Fehler der Software knnen nach dem Stand der Technik 
   jedoch nicht vllig ausgeschlossen werden.

   Fr Schden und Datenverluste, die aus einer fehlerhaften Bedienung des 
   Programms mittelbar oder unmittelbar resultieren bernimmt der Autor keine 
   Gewhrleistung. 

   Die vorstehenden Bestimmungen enthalten die Gewhrleistung fr das gelieferte 
   Produkt und schlieen sonstige Gewhrleistungsansprche jeglicher Art aus. 
   Dies gilt nicht fr Schadensersatzansprche aus Eigenschaftszusicherungen, 
   die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschden absichern sollen.

   Schadensersatzansprche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei 
   Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder anderen Rechtsgrnden 
   (einschlielich, aber nicht beschrnkt auf, Schadensersatzansprche aufgrund 
   von Betriebsunterbrechungen, aus entgangenem Gewinn, Verlust geschftlicher 
   Informationen oder irgendeinen anderen Vermgensschaden) sind sowohl gegen 
   den Autor des SOFTWAREPRODUKTES ausgeschlossen, soweit nicht vorstzliches 
   oder grob fahrlssiges Handeln vorliegt, oder es sich um eine schuldhafte 
   Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die fr die Erreichung des 
   Vertragszweckes unverzichtbar sind, handelt, wobei der Schadensersatzanspruch 
   im letzten Fall der Hhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren 
   Schadens beschrnkt ist.

   Gewhrleistungs- und Schadensersatzansprche gegen den Autor sind nicht   
   abtretbar.

